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BGH, 18.04.2023 - 6 StR 417/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.2020 - 6 StR 96/20
Änderung der Einziehungsanordnung
Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 417/22
Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, dass der Angeklagte mit dem Mitangeklagten D. Y. für die Einziehung von Wertersatz gesamtschuldnerisch haftet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20).
- BGH, 05.09.2023 - 6 StR 235/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Haftung als Gesamtschuldner
Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass beide Angeklagten in Höhe von 56.000 Euro für die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB) gesamtschuldnerisch haften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20; vom 18. April 2023 - 6 StR 417/22). - OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 29/23
Tätige Reue nach § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 314a Abs. 3 Nr. 2 StGB
Die Kostenentscheidung beruht jeweils (vgl. BGH, Beschl. v. 18.04.2023 - 6 StR 417/22, juris;… OLG Hamm, Urt. v. 10.10.2013 - 1 RVs 40/13, juris) auf § 473 Abs. 1 S. 1 stopp.